Schutz der Menschenrechte weltweit
Maxeon hat in seinem ersten, im Juni 2021 veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht seine Selbstverpflichtung zur Herstellung von Produkten bekräftigt, die so sauber sind wie die Energie, die sie erzeugen. Das Unternehmen stellt gemeinsam mit seinen Lieferanten sicher, dass in der gesamten Lieferkette alle Gesetze und internationalen Best Practices eingehalten werden, und zwar nicht nur in Bezug auf Zwangsarbeit, sondern auch in Bezug auf seine ESG-Ziele (Environment, Social, Governance) für den Umweltschutz, seine gesellschaftliche Verantwortung und seine Unternehmensführung.
Die globale Menschenrechtsrichtlinie von Maxeon ist ein Branchenstandard. Sie legt die Erwartungen an das Geschäftsgebaren im Hinblick auf die Menschenrechte und Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeiter, Lieferanten und alle anderen Geschäftspartner eindeutig fest. Die Richtlinie wurde im Einklang mit internationalen Standards und Best Practices für Menschenrechte wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und dem Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), dem Maxeon im Dezember 2020 beigetreten ist, entwickelt.
Der Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit größte Nachhaltigkeitsinitiative von Unternehmen. Er verlangt von seinen Unterzeichnern, dass sie sich zu allen humanistischen Grundsätzen, einschließlich Arbeitsrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, sowie zur Förderung von gesellschaftlichen Zielen bekennen.
Maxeon untersagt seinen Mitarbeitern und Partnern in der Lieferkette insbesondere die unmenschliche Behandlung von Arbeitskräften sowie jede Form von Zwangs- oder unfreiwilliger Arbeit. Zum Schutz der Menschenrechte gehört für Maxeon unter anderem auch, dass keinerlei Einschränkungen in Bezug auf die Rede-, Meinungs-, Gedanken-, Bewusstseins- und Religionsfreiheit geduldet werden.
Wie sieht unsere Lieferkette aus?
Die Herstellung von Solarmodulen ist ein komplexer Prozess, in den viele Materiallieferanten und Arbeitskräfte eingebunden sind. Dieser Prozess umfasst nicht nur die eigentliche Produktion, sondern auch den Logistik- und Dienstleistungsbereich sowie eine robuste Lieferkette für Güter und Materialien, die Bestandteile der Solarmodule und der mit ihnen verbundenen Produkte sind.
Wie wir unsere Lieferkette bewerten
Maxeon betrachtet seine Partner in der Lieferkette als verlängerten Arm des Unternehmens und bewertet kontinuierlich deren Leistungen. Alle Materiallieferanten müssen ihre Einhaltung der globalen Menschenrechtsrichtlinie von Maxeon nachweisen und an jährlichen Lieferantenschulungen teilnehmen. Nicht teilzunehmen ist keine Option und kann zur Beendigung der Zusammenarbeit mit dem betreffenden Lieferanten führen.
Maxeon verlangt sowohl in den Rahmenverträgen mit seinen Lieferanten als auch in den Nachhaltigkeitsrichtlinien für seine Lieferanten, dass sie ihre Verantwortung zur Einhaltung unserer Menschenrechtsrichtlinie und unseres Verhaltenskodexes bestätigen. Unsere Lieferanten müssen alle Informationen in Verbindung mit ihrer Einhaltung der Menschenrechte dokumentieren, nach Aufforderung Aktualisierungen bereitstellen und jährliche Bewertungs- und Konformitätszertifizierungen durchlaufen.
Maxeon bemüht sich zudem aktiv um den Schutz der Rechte seiner Mitarbeiter. Dazu gehört, dass wir unsere Menschenrechtsrichtlinie in allen unseren Werken und an allen Standorten unserer Lieferanten in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen und auf unsere Compliance- und Ethik-Hotline aufmerksam machen.
Wir kennen die Komplexität der Lieferkette in der Solarbranche und haben deshalb vor Kurzem gemeinsam mit unseren Lieferanten ein zusätzliches Programm zur Nachverfolgbarkeit der Rohmaterialien eingeführt.
Wie kommen wir voran?
Verletzungen der Menschenrechte werden von Maxeon als Vertragsbruch betrachtet. Das haben wir in unserer Mitteilung an unsere Stakeholder klar kommuniziert:
In der Vergangenheit haben wir bei Problemen eine offizielle Untersuchung durchgeführt und den Vertrag mit den jeweiligen Lieferanten gekündigt. Aktuell gibt es weder in unseren eigenen Niederlassungen noch in unserer Lieferkette Fälle, die mit Menschenrechtsverletzungen oder unfairen Arbeitsbedingungen in Zusammenhang stehen.
Neben unserer Nulltoleranzpolitik für Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte werden wir weiterhin aktuelle und neue Vorschriften im Blick behalten und uns an den Best Practices der Branche orientieren. Wir werden unsere internen Richtlinien und Kontrollen weiter verbessern und mit unseren Zulieferern zusammenarbeiten, um auch in Zukunft die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Protokolle und Best Practices zu gewährleisten.
Für alle Länder, die in Zukunft als Hochrisikoländer eingestuft werden, werden wir über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg daran arbeiten, die Risiken mit unserer mehrstufigen Methode zur Risikobewertung zu mindern, und bei Bedarf interne und externe Fachkräfte beauftragen, die uns im Fall von Problemen bei der Risikobewertung und der Ergreifung von Abhilfemaßnahmen unterstützen.
Die Mitarbeiter, Auftragnehmer und Lieferanten von Maxeon sind aufgefordert, sich an diesen Bemühungen um die Menschenrechte zu beteiligen. Unsere Compliance- und Ethik-Hotline, über die Bedenken und Verstöße anonym gemeldet werden können, steht allen internen und externen Stakeholdern rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.
Unser vor Kurzem erschienener Nachhaltigkeitsbericht enthält weitere Informationen zur Menschenrechtsrichtlinie und ESG-Strategie von Maxeon.